Akkreditierung – Accreditation

Akkreditierungsrichtlinien / Accreditation guidelines:

Die Online-Akkreditierung ist bis 10 Tage vor Messebeginn möglich. Danach bitte vor Ort im Ticketcounterbereich.
Online accreditation is possible until 10 days before the start of the fair. After that please visit the ticket counter area.

Bitte senden Sie für die Beantragung eines Presse-Eintrittsausweises eine E-Mail an info@spieldoch-messe.com mit den zugehörigen Nachweisen im Anhang (siehe unten) und geben den Ort an: Dortmund und/oder Friedrichshafen/Bodensee.

Please send an E-Mail to info@spieldoch-messe.com with the attached documents in the appendix (see below) to apply for a press entry card and enter the location: Dortmund and/or Friedrichshafen/Lake Constance.

Inhaber eines offziellen Presseausweises können nach Vorzeigen auf dem gesamten Gelände kostenlos parken. Unser gelber Presse-Eintrittausweis gilt in Dortmund nur für das kostenfreie Betreten der Halle. Die Parkgebühr der Messe Dortmund beträgt 9€. In Friedrichshafen ist das Parken für die Presse grundsätzlich kostenlos.
Holders of an official press pass can park free of charge on the entire grounds after showing it. Our yellow press admission pass is only valid in Dortmund for entering the hall free of charge. The parking fee at Messe Dortmund is 9€. In Friedrichshafen, parking for press is generally free of charge.

Einen Presse-Eintrittsausweis für die SPIEL DOCH! – Messen können beantragen:

  1. Inhaber eines gültigen Presseausweises.
  2. Ausweisinhaber von journalistischen Fachverbänden.
  3. Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter.
  4. Hörfunk-, TV-Journalisten, Produktionsfirmen, die einen redaktionellen Auftrag eines Senders (Originalbriefkopf, keine Kopie) vorlegen können.
  5. Journalisten aus dem In- und Ausland, die sich durch Belege von Namensbeiträgen neueren Datums legitimieren können (Vorlage von Belegexemplaren im Original).
  6. Journalisten, die ein aktuelles Impressum im Original vorlegen, in dem sie als Redakteure oder ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren aufgeführt sind.
  7. Pressefotografen, die nachweisen, dass sie journalistisch tätig sind.
  8. Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören, nachweislich überwiegend selbst erstellte journalistische Inhalte publizieren bzw. deren Online-Publikationen in der Spiele-Community als Informationskanäle etabliert sind. Hier wird in jedem Einzelfall geprüft.
  9. Personen, die nachweisen können, dass sie für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind, Pressesprecher, Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen.
  10. Der w. nostheide verlag als Veranstalter behält sich im Einzelfall vor, für die SPIEL DOCH! eine themenspezifische Auswahl unter den in Betracht kommenden Journalisten zu treffen, sowie im Einzelfall die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen offiziellen Legitimationspapiers zu fordern.

Im Übrigen behält sich der w. nostheide verlag die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor und macht ggf. von seinem Hausrecht Gebrauch.